Die Geschäftsführung eines Vereins übernimmt in der Regel der Vorstand. Dabei lassen sich die wesentlichen Aufgaben in zwei Bereiche unterteilen:
Die Vertretung des Vereins nach außen (wie Vertragsabschlüsse, Anmieten von Räumen etc.) und die Geschäftsführung nach innen (Verwaltung der Mitglieder, Buchführung, Spielbetrieb etc.).